Hausbesuche

Bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. bei ärztlicher Verordnung können  Sie auch bei sich zu Hause behandelt werden.

Wenden Sie sich an unsere Freie Mitarbeiterin Frau CORINNE JOURDAIN, Tel: 0176-2125 3642. Geben Sie hierbei unsere Praxis an.

 

Leider haben die gesetzlichen Krankenversicherungen das Wegegeld gestrichen, die Hausbesuchspauschale fällt unwirtschaftlich aus.  Deshalb werden Wege in einem Radius über 5 km nicht adäquat vergütet und für uns nicht leistbar. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Krankenkasse!